Kastrationspflicht für Katzen in Deutschland – Übersicht der Gemeinden nach Bundesländern
Kastrationspflicht für Katzen in Deutschland – Übersicht der Gemeinden nach Bundesländern
Freitag, 28.04.2023, 14:42 | Autor: JuraForum.de-Redaktion
Kastrationspflicht für Katzen? (© Lubo Ivanko – stock.adobe.com)
Inhaltsverzeichnis
- Kastrationspflicht für Katzen: Länder agieren selbständig
- Gilt die Kastrationspflicht nur für freilaufende Katzen?
- Übersicht nach Bundesländern und Gemeinden
- Kosten der Kastration
- Welche Strafen / Bußgelder sind bei Verstoß gegen die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrationspflicht zu erwarten?
Schätzungsweise 2 Millionen herrenlose Katzen leben auf Deutschlands Straßen (Stand: September 2020). Viele von ihnen hatten niemals ein Zuhause und sind nicht kastriert. Infolgedessen vermehren sie sich unkontrolliert, so dass ein Anstieg der Population die logische Konsequenz ist. Doch damit nicht genug: auch manche Freigängerkatzen, die durchaus ein Zuhause haben, werden von ihren Haltern nicht kastriert. Dem soll ein Ende bereitet werden: auf Basis des 2013 erlassenen § 13b des Tierschutzgesetzes besteht die Möglichkeit, die Kastrationspflicht einzuführen.
Kastrationspflicht für Katzen: Länder agieren selbständig
Um die Problematik der ständig anwachsenden Anzahl herrenloser Katzen in den Griff zu bekommen, wurde im Rahmen der letzten Novellierung des Tierschutzgesetzes im Juli 2013 der § 13b TierSchG neu geschaffen.
Gemäß diesem ist es den Ländern gestattet, Maßnahmen anzuordnen, welche die Population freilebender Katzen kontrollieren können. Zu diesen zählt auch die Kastrationspflicht für freilaufende Katzen.
Darüber hinaus dürfen die Länder diese Berechtigung auch an die Kommunen übertragen, so dass jede Gemeinde selbst entscheiden kann, ob sie eine solche Kastrationspflicht einführen möchte oder nicht.
Inzwischen (September 2020) haben dreizehn Bundesländer per Landesverordnung die gesetzliche Grundlage geschaffen, gemäß § 13b TierSchG entsprechende Katzenschutzverordnungen zu erlassen. Diese unterscheiden sich in einem wichtigen Punkt von den bereits bestehenden Verordnungen gemäß dem Polizei– und Ordnungsrecht: das Ziel von Katzenschutzverordnungen ist es, das Leben sowie die Gesundheit von freilaufenden Katzen zu schützen, während es bei den anderen primär um die Abwehr von Gefahren geht, welche durch große Streunerkatzen-Populationen ausgehen können.
Gilt die Kastrationspflicht nur für freilaufende Katzen?
Moralisch sollte jeder Katzenhalter seine Tiere kastrieren lassen – egal, ob es sich bei ihnen um Freigänger handelt oder nicht. Gesetzlich ist dies jedoch nicht vorgeschrieben; die Kastrationspflicht bezieht sich nur auf Freigängerkatzen.
Allerdings nicht nur auf eigene, sondern auch auf Streunerkatzen, wenn diese regelmäßig gefüttert werden: in vielen Kommunen ist der Tierfreund, welcher die Nahrung bereitstellt, auch für die Verhinderung der Fortpflanzung verantwortlich. Dies bedeutet, dass er die Katze/n kastrieren lassen muss.
Kastrationspflicht für Katzen in Deutschland – Übersicht der Gemeinden nach Bundesländern
Freitag, 28.04.2023, 14:42 | Autor: JuraForum.de-Redaktion
Kastrationspflicht für Katzen? (© Lubo Ivanko – stock.adobe.com)
Inhaltsverzeichnis
- Kastrationspflicht für Katzen: Länder agieren selbständig
- Gilt die Kastrationspflicht nur für freilaufende Katzen?
- Übersicht nach Bundesländern und Gemeinden
- Kosten der Kastration
- Welche Strafen / Bußgelder sind bei Verstoß gegen die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrationspflicht zu erwarten?
Schätzungsweise 2 Millionen herrenlose Katzen leben auf Deutschlands Straßen (Stand: September 2020). Viele von ihnen hatten niemals ein Zuhause und sind nicht kastriert. Infolgedessen vermehren sie sich unkontrolliert, so dass ein Anstieg der Population die logische Konsequenz ist. Doch damit nicht genug: auch manche Freigängerkatzen, die durchaus ein Zuhause haben, werden von ihren Haltern nicht kastriert. Dem soll ein Ende bereitet werden: auf Basis des 2013 erlassenen § 13b des Tierschutzgesetzes besteht die Möglichkeit, die Kastrationspflicht einzuführen.
Kastrationspflicht für Katzen: Länder agieren selbständig
Um die Problematik der ständig anwachsenden Anzahl herrenloser Katzen in den Griff zu bekommen, wurde im Rahmen der letzten Novellierung des Tierschutzgesetzes im Juli 2013 der § 13b TierSchG neu geschaffen.
Gemäß diesem ist es den Ländern gestattet, Maßnahmen anzuordnen, welche die Population freilebender Katzen kontrollieren können. Zu diesen zählt auch die Kastrationspflicht für freilaufende Katzen.
Darüber hinaus dürfen die Länder diese Berechtigung auch an die Kommunen übertragen, so dass jede Gemeinde selbst entscheiden kann, ob sie eine solche Kastrationspflicht einführen möchte oder nicht.
Inzwischen (September 2020) haben dreizehn Bundesländer per Landesverordnung die gesetzliche Grundlage geschaffen, gemäß § 13b TierSchG entsprechende Katzenschutzverordnungen zu erlassen. Diese unterscheiden sich in einem wichtigen Punkt von den bereits bestehenden Verordnungen gemäß dem Polizei– und Ordnungsrecht: das Ziel von Katzenschutzverordnungen ist es, das Leben sowie die Gesundheit von freilaufenden Katzen zu schützen, während es bei den anderen primär um die Abwehr von Gefahren geht, welche durch große Streunerkatzen-Populationen ausgehen können.
Gilt die Kastrationspflicht nur für freilaufende Katzen?
Moralisch sollte jeder Katzenhalter seine Tiere kastrieren lassen – egal, ob es sich bei ihnen um Freigänger handelt oder nicht. Gesetzlich ist dies jedoch nicht vorgeschrieben; die Kastrationspflicht bezieht sich nur auf Freigängerkatzen.
Allerdings nicht nur auf eigene, sondern auch auf Streunerkatzen, wenn diese regelmäßig gefüttert werden: in vielen Kommunen ist der Tierfreund, welcher die Nahrung bereitstellt, auch für die Verhinderung der Fortpflanzung verantwortlich. Dies bedeutet, dass er die Katze/n kastrieren lassen muss.
JuraForum.de-Tipp: Vielerorts übernehmen die Tierschutzvereine die Kosten und helfen auch beim Einfangen der oft recht scheuen Tiere – beispielsweise mit Lebendfallen.
Übersicht nach Bundesländern und Gemeinden
In fast 800 Gemeinden besteht aktuell die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrationspflicht. Dies bedeutet, dass die Katzen nicht nur kastriert, sondern auch tätowiert oder mit einem Microchip versehen und bei einer zentralen Meldestelle (beispielsweise TASSO, dem Deutschen Tierschutzbund oder dem zuständigen Landesamt für Verbraucherschutz) registriert werden müssen.
Bei der Registrierung werden Daten wie Microchip- oder Tätowierungsnummer, Fellfarbe sowie eindeutige Merkmale der betreffenden Katze erfasst, zudem die Kontaktdaten des Halters. Dieser ist dazu verpflichtet, etwaige Adressänderungen dem Amt mitzuteilen.
In folgenden Gemeinden gilt die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrationspflicht für Katzen:Baden-WürttembergBayernBrandenburgBremenHessenMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-Westfalen
- Aldenhoven
- Altena
- Arnsberg
- Bad Driburg
- Bad Oeynhausen
- Balve
- Barntrup
- Bergheim
- Beverungen
- Bielefeld
- Blomberg
- Bochum
- Bonn
- Borgentreich
- Borgholzhausen
- Borken (Kreis)
- Brilon
- Bünde
- Büren
- Coesfeld (Kreis)
- Datteln
- Detmold
- Dinslaken
- Dortmund
- Düren
- Düsseldorf
- Duisburg
- Ennepe-Ruhr-Kreis (mit 9 Städten)
- Ennigerloh
- Eschweiler
- Essen
- Erkrath
- Euskirchen (Kreis)
- Extertal
- Fröndenberg/Ruhr
- Gelsenkirchen
- Geseke
- Gladbeck
- Gütersloh
- Halle
- Herford (Kreis)
- Herne
- Herzogenrath
- Hilchenbach
- Horn-Bad Meinberg
- Hürth
- Iserlohn
- Jülich
- Kall
- Kerpen
- Kleve (Kreis)
- Köln
- Kreuztal
- Kürten
- Lage
- Langerwehe
- Leichlingen
- Lemgo
- Leverkusen
- Linnich
- Lippstadt
- Marl
- Menden
- Merzenich
- Möhnesee
- Neuenrade
- Neuss
- Niederzier
- Oberbergischer Kreis
- Oer-Erkenschwick
- Oerlinghausen
- Paderborn
- Porta Westfalica
- Recklinghausen
- Remscheid
- Rheda-Wiedenbrück
- Rhein-Erft-Kreis (mit 10 Gemeinden)
- Rhein-Sieg-Kreis (mit 19 Gemeinden)
- Rietberg
- Rommerskirchen
- Schlangen
- Schloss Holte-Stukenbrock
- Schwerte
- Siegen
- Soest
- Solingen
- Stolberg
- Sundern
- Swisttal
- Titz
- Unna (Kreis)
- Verl
- Versmold
- Voerde
- Welver
- Werdohl
- Wesel (Kreis)
- Willebadessen
- Willich
- Wülfrath
- Wuppertal
- Würselen
Rheinland-PfalzSachsenSachsen-AnhaltSchleswig-HolsteinThüringen
In Hamburg, Berlin sowie im Saarland besteht aktuell noch keine Kastrationspflicht.
Quelle https://www.juraforum.de/news/kastrationspflicht-bei-katzen_248717